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Elastomerleitlinie zur hygienischen Beurteilung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser

Die Entstehung der Elastomerleitlinie basiert in ihren Grundzügen auf der Umsetzung der Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 3. November 1998 (ABl. EG Nr. L 330 S. 32). Daraufhin entstand die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001), wo in § 17 die Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser definiert sind.

Das Umweltbundesamt hat 2012 mit der 2. Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung die Aufgabe erhalten, verbindliche hygienische Bewertungsgrundlagen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festzulegen.

Die Elastomerleitlinie wurde im Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz in der Ausgabe 2012 (55:998-1022) veröffentlicht. Die Leitlinie wurde bei der Europäischen Kommission mit der Nummer 2011/467/D nach RL 98/34/EG notifiziert. Zurzeit läuft ein erneutes Notifizierungsverfahren mit der Nummer 2013/471/D. Alle weiteren Details können auch direkt über das Umweltbundesamt mit folgendem Link eingesehen werden.

Elastomerleitlinie des Umweltbundesamts

Mit Erstellung der Elastomerleitlinie wurde gleichzeitig eine 5-jährige Übergangsregelung für die hygienische Beurteilung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser bis 31.12.2016 definiert.

Dichtungen, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, müssen mit Inkrafttreten dieser Leitlinie einen Nachweis der Anforderungen zur hygienischen Beurteilung gemäß Elastomerleitlinie nachweisen.

Status Trinkwasserzulassungen von Pipe System Components (PSC)

Neben den bekannten Prüfanforderungen der DIN EN 681-1 erfüllt PSC die Anforderungen gemäß der Elastomerleitlinie des Umweltbundesamtes bereits heute nach Positivliste Teil 1 - Hygienische Unbedenklichkeit sowie mikrobiologischer Bewuchs nach DVGW-Arbeitsblatt W 270.

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